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Platzregeln

Wir pflegen ein entspanntes Miteinander und betrachten unseren Stellplatz als Ort der friedlichen, weltoffenen Begegnung. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass wir für den Fall von Missverständnissen als Inhaber des Hausrechts klärende Regeln festgelegt haben, die ausnahmslos für sämtliche Gäste und Besucher gelten.

Mit der Benutzung des Stellplatzes erkennen Sie die hier aufgeführten Platzregeln an:

With the use of the place, you agree to the adjacent place rules.

 

Geschäftsbedingungen und Platzordnung Wohnmobilstellplatz „Ederaue“

 

Haftung:

Die Benutzung der Stellflächen und Verkehrswege und Anlagen auf dem Wohnmobilstellplatz erfolgt für den Nutzer grundsätzlich auf dessen eigene Gefahr (auch im Winter). Der Stellplatzbetreiber übernimmt keine Haftung für Elementarschäden durch Wasser, Wind oder Sturm, Blitzschlag oder Feuer. Darüber hinaus übernimmt der Betreiber keine Haftung für Überspannungsschäden zum Beispiel durch Blitzschlag.

Der Nutzer haftet gegenüber dem Betreiber für sämtliche durch die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes entstandenen Sach- und Personenschäden. Er stellt den Betreiber von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter für Schäden frei, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Wohnmobilstellplatzes entstehen, z.B. Entwendung, Abhandenkommen, Beschädigungen, usw.

Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen den Betreiber und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Betreiber.

Versicherungsschutz: nein.

 

Betreten und Befahren:

Das Betreten oder Befahren gesperrter Bereiche ist untersagt. Auf dem Stellplatz gelten die Straßenverkehrsverordnung (StVO) sowie Schrittgeschwindigkeit auf dem gesamten Platz.

Bitte nehmen Sie auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht. Fußgänger haben auf dem gesamten Stellplatz Vorrang vor Fahrzeugen aller Art. Beim Rückwärtsrangieren lassen Sie sich bitte von einer geeigneten Person einweisen. Unnötiges Herumfahren auf dem Stellplatz ist untersagt.

 

Ruhe & Ordnung:

Wir bitten um rücksichtsvolles, ruhiges und nachbarschaftliches Verhalten. Es wird im Interesse aller Gäste und Nachbarn gebeten, während der Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr Musik und laute Unterhaltungen zu vermeiden.

Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Nutzer. Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

 

Feuerstellen:

Grillen usw. ist auf dem Wohnmobilstellplatz erlaubt. Offenes Feuer leider nicht.

 

Nutzung technischer Anlagen:

Die Nutzung beschädigter Anlagen ist nicht gestattet. Schäden sind unverzüglich dem Betreiber zu melden, damit dieser für Abhilfe sorgen kann. Wir bitten Sie, alle technischen Einrichtungen des Platzes nach der Nutzung so zu verlassen, wie Sie sie selbst gerne vorfinden.

Im Winter, insbesondere bei Frost, wird die Wasserversorgung außer Betrieb gesetzt und steht somit nicht zur Verfügung.

 

Müllentsorgung:

Abfälle jeglicher Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter auf dem Platz.

 

Hunde:

Hunde sind auf dem Stellplatzgelände erlaubt, aber an der Leine zu führen. Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihre Nachbarn nicht durch Ihr Tier gestört fühlen. Hundekot ist sofort vom Tierhalter zu entfernen.

 

Abrechnung:

Die Stellplatzgebühr wie auch Strom und Wasser (auf Spendenbasis) bezahlen Sie entweder beim Betreiber oder legen das Geld in die dafür vorgesehenen Briefumschläge und dann in den Briefkasten. Die Stellplatzgebühr ist im Voraus und täglich fällig.

 

Abreise:

Der Platz muss nach der Benutzung in einem sauberen Zustand hinterlassen werden. Am Abreisetag bitten wir darum, den Platz bis 12 Uhr zu räumen. Falls Sie etwas länger stehen bleiben möchten, sprechen Sie mit uns, wir finden eine angenehme Lösung.

 

Hausrecht:

Das Hausrecht auf dem Stellplatz übt der Betreiber, bzw. sein Kontrollpersonal aus.

Zuwiderhandlungen oder Nichtbezahlung der Tagespauschale / Stellplatzgebühr werden mit einer Ahndung der Besitzstörung, Vertragsstrafe, usw. in Höhe von pauschal 100,00 Euro zzgl. aller weiteren entstehenden Kosten, z.B. Halterfeststellung, Anwaltskosten, usw., gegen den Nutzer und/oder den Fahrzeughalter durchgesetzt. Daneben kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Hieraus entstehen keine Ersatz- bzw. Schadensersatzansprüche.

 

Veranstaltungen:

Zu Veranstaltungen behalten wir uns vor, eine gesonderte Stellplatzgebühr zu erheben.

 

Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt!

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Adresse

Wohnmobilstellplatz „Ederaue“

Pipprichsweg 1

34560 Fritzlar

Kontakt

Thomas Hahne

info@wohnmobilstellplatz-fritzlar.de

01578-5620824

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Bitte füllen Sie das Formular aus:

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